Rösler soll Maulkorb lösen

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Die Weltgesundheitsorganisation darf die Folgen radioaktiver Strahlung nicht offen bewerten. Der Gesundheitsminister kann das ändern

Von Andreas Zumach - taz 20.04.2011

GENF taz Im dem jahrzehntelang geheimgehaltenen Abkommen vom Mai 1959 verpflichtete sich die WHO dazu, der IAEO die Federführung zu allen Fragen radioaktiver Strahlen einschließlich ihrer gesundheitlichen Folgen zu überlassen - und ohne vorherige Genehmigung der IAEO keine eigenen Untersuchungen und Maßnahmen zu diesen Fragen durchzuführen oder öffentliche Stellungnahmen abzugeben. In der Folge übernahm die WHO die verharmlosende Darstellung der IAEO zu den Folgen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, die von lediglich 52 Toten ausgeht.

Bis heute hält sie fast alle Dokumente der gemeinsam mit der IAEO veranstalteten Tschernobyl-Konferenzen von Genf und Kiew aus den Jahren 1995 und 2001 unter Verschluss. Sie verweigert Untersuchungen zu den gesundheitlichen Folgen des Einsatzes von mit abgereichertem Uran gehärteter Munition im Irak, in Bosnien, im Kosovo und im Libanon. Und auch im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall von Fukushima kommt sie ihrer zentralen Satzungsverantwortung für die "Gesundheit aller Bevölkerungen" nicht nach, sondern überlässt die Definitionshoheit der IAEO . Das Abkommen der beiden Organisationen wurde vor 62 Jahren von den Jahresversammlungen ihrer Mitgliedsstaaten abgesegnet.