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Rösler
soll Maulkorb lösen
ATOMKRAFT
Die Weltgesundheitsorganisation darf die Folgen radioaktiver Strahlung
nicht offen bewerten. Der Gesundheitsminister kann das ändern
Von Andreas Zumach - taz 20.04.2011
GENF taz Im dem jahrzehntelang geheimgehaltenen Abkommen vom Mai
1959 verpflichtete sich die WHO dazu, der IAEO die Federführung
zu allen Fragen radioaktiver Strahlen einschließlich ihrer gesundheitlichen
Folgen zu überlassen - und ohne vorherige Genehmigung der IAEO
keine eigenen Untersuchungen und Maßnahmen zu diesen Fragen durchzuführen
oder öffentliche Stellungnahmen abzugeben. In der Folge übernahm
die WHO die verharmlosende Darstellung der IAEO zu den Folgen
der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, die von lediglich 52 Toten
ausgeht.
Bis heute
hält sie fast alle Dokumente der gemeinsam mit der IAEO veranstalteten
Tschernobyl-Konferenzen von Genf und Kiew aus den Jahren 1995
und 2001 unter Verschluss. Sie verweigert Untersuchungen zu den
gesundheitlichen Folgen des Einsatzes von mit abgereichertem Uran
gehärteter Munition im Irak, in Bosnien, im Kosovo und im Libanon.
Und auch im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall von Fukushima kommt
sie ihrer zentralen Satzungsverantwortung für die "Gesundheit
aller Bevölkerungen" nicht nach, sondern überlässt die Definitionshoheit
der IAEO . Das Abkommen der beiden Organisationen wurde vor 62
Jahren von den Jahresversammlungen ihrer Mitgliedsstaaten abgesegnet.
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